Der B.U.N.D. hatte schon vor einiger Zeit eine Pressemitteilung unter dem Titel „Hormoncocktail im Badezimmer“ herausgegeben, in der vor bestimmten Inhaltsstoffen in Kosmetika (unter anderem vor Lichtschutzfiltern und pauschal vor Parabenen) gewarnt wird. Etwas aktueller ist die RTL-Meldung, dass Butylparaben bei Schwangeren eine frühzeitige Reifung der Neugeborenen und Übergewicht hervorrufen könne. Was ist dran an diesen Meldungen und müssen Kosmetikanwender (wieder) Angst vor Giftstoffen und vor Hormonwirkungen haben?

Was steckt dahinter – Geschäft mit der Angst?

Obwohl wir seit vielen Jahren Mitglied im B.U.N.D., der Deutschen Umwelthilfe und in vielen anderen Umwelt- und Naturschutzverbänden sind, können wir die Motivation für solche pauschal verurteilenden Artikel nicht verstehen.

Alle Kosmetik-Inhaltsstoffe sind international getestet, zugelassen und in den erlaubten Konzentrationen nach aktuellem Stand unbedenklich. Diese Einschätzungen müssen natürlich immer wieder hinterfragt werden. Doch das durch Pressemeldungen und in sozialen Netzwerken verbreitete „Halbwissen“ kann wirklich nerven und darf nicht so stehen bleiben!

Parabene werden in Medikamenten und in Nahrungsmitteln in sehr viel größeren Mengen und höheren Konzentrationen eingesetzt als in Kosmetika, außerdem kommen sie in vielen Obstsorten natürlicherweise vor. Warum also diese Hetze gerade gegen Kosmetika? Werden alte Vorurteile, dass Kosmetik etwas „Überflüssiges“ und nur „Luxuriöses“ sei, hier bewusst bedient? Oder lassen sich mit Ängsten Aufmerksamkeit erregen und dadurch persönliche und finanzielle Interessen fördern? Geschäfte mit der Angst sind unmoralisch und machen krank! Das haben viele wissenschaftliche Studien gezeigt, z.B. Frau Dr. Bingel, UKE Hamburg über die krankmachende Wirkung von Angst und Verunsicherung. Leider greift die Presse solche unverantwortlichen Panikstimmungen begierig auf, während die gesundheitsfördernden Wirkungen sinnvoller Hautpflege und von Einstellungen wie Zuversicht und Vertrauen völlig uninteressant für die Boulevardpresse erscheinen.

Pauschale Urteile sind Unsinn- „Äpfel nicht mit Birnen vergleichen“!

Zwei Dinge regen uns persönlich immer wieder auf:

Pauschalurteile: bei der Beurteilung von Stoffen werden oft alle Mitglieder einer Stoffgruppe in „Sippenhaft“ genommen. So wird die große und sehr heterogene Gruppe der „Parabene“ pauschal beurteilt. Das ist völliger Unsinn, denn die einzelnen „Gruppenmitglieder“ dieser in der Natur häufig vorkommenden Stoffgruppe wirken völlig unterschiedlich, genauso wie „Äpfel und Birnen“. Das kommt natürlich auch bei der Zulassung der Parabene in Lebensmitteln, Medizin und Kosmetik zum Tragen. Während vor allem Methyl- und Ethylparaben als völlig unbedenklich eingeordnet werden (zugelassene Konzentration bis 0,4%), werden sechs andere Parabene aufgrund unsicherer Datenlage nicht zugelassen. Bei zwei weiteren Parabenen (Propyl- und Butylparaben) wurden die Einsatzkonzentrationen auf maximal 0,19% in Kosmetika herabgesetzt, da die derzeitigen Studien nicht ausreichen, um eine höhere Konzentration zu rechtfertigen.

In einigen wenigen unserer Produkte sind die unbedenklichen Methyl- und Ethylparabene in unter 0,1% enthalten, sie stammen aus der Vorkonservierung von sehr empfindlichen Wirkstoffen.

Die Dosis macht das Gift: Wie in der Wissenschaft üblich müssen bei jedem Stoff die Einsatzkonzentrationen berücksichtigt werden. So haben einige Parabene, wie z.B. das aktuell in der „Schwangerschaftsstudie“ kritisierte Butylparaben eine sehr schwache hormonähnliche Wirkung, diese beträgt jedoch ca. nur 1/millionstel der Aktivität unserer körpereigenen Östrogene. Da ist in Bier (vor allem in Hefeweizen), in Soja, in Putenfleisch und in vielen anderen Nahrungsmitteln sehr viel mehr Hormonwirkung enthalten! In der Studie wurde bei Müttern, die später übergewichtige und frühzeitig pubertierende Kinder geboren hatten, übereinstimmend die Verwendung parabenhaltiger „Babycremes“ in der Schwangerschaft festgestellt. Ob das ursächlich zusammenhängt, ist überhaupt nicht klar. Und was elementar ist: Wichtige Faktoren für Übergewicht und Hormonstatus der Kinder wie das Essverhalten, Bewegungsarmut etc. wurden in der Studie zwar angesprochen, von der Presse aber geflissentlich „übersehen“!

Für uns steht fest:

Kosmetika müssen sicher sein und gleichzeitig wirken, sonst sind sie überflüssig und belasten die Haut, die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb steht die Forschung an innovativen Wirkstoffen und an sicheren Konservierungsmitteln für uns im Vordergrund. Einen generelles Verbot von Parabenen in kosmetischen Mitteln halten das Bundesinstitut für Risikobewertung ebenso wie Wissenschaftler und populäre Wissenschaftssendungen (z.B. Quarks) absolut nicht für sinnvoll. Viele der gegenwärtig verwendeten anderen Konservierungsstoffe haben ein deutlich höheres allergenes Potenzial als Parabene. Die beiden angesprochenen „Studien“ sind in dieser Hinsicht nicht aussagekräftig und wurden in wesentlichen Punkten falsch interpretiert. Das verunsichert unbedarfte Laien und zwingt Fachleute wie Kosmetikerinnen und Ärzte immer wieder in nervige Argumentationen. Unser Appell an alle Mediennutzer und ToxFox-Anwender: Seien Sie kritisch und verbreiten derartige „Mainstreamparolen“ nicht unbedacht in sozialen Medien!

 Konservierung – so viel wie nötig, so wenig wie möglich!

  • Konservierung ist notwendig. Zur Zulassung muss ein bakteriologisches Gutachten mit Belastungstest vorgewiesen werden. Bakterien und Pilze müssen in dem Präparat nicht nur am Wachstum gehindert sondern sogar abgetötet werden.
  • Das gelingt nur mit konservierenden Substanzen. Durch Produktionshygiene kann die Menge an Konservierungsmitteln reduziert werden, ganz ohne geht es aber nicht.
  • Der Gesetzgeber hat eine Liste mit getesteten und zugelassenen Konservierungsmitteln erstellt. Daneben gibt es eine Reihe von konservierenden Stoffen (also auch Konservierungsmitteln), die aber in anderen Listen untergebracht sind, weil sie noch weitere Funktionen haben (z.B. Lösemittel wie Alkohol, Reaktionsbeschleuniger wie Enzyme, Duftstoffe wie ätherische Öle etc….).
  • Verwendet ein Hersteller Konservierungsmittel mit derartigen Zusatzfunktionen, braucht er sie nicht als „Konservierungsmittel“ zu deklarieren, er kann sie dann „Lösemittel“ oder „Duftstoffe“ oder „Proteine“ nennen (er kann dann also „ohne Konservierungsmittel“ ausloben, obwohl das ja sachlich nicht stimmt!).

 Derartige Tricks – nicht mit uns!

Wir deklarieren alle konservierenden Substanzen!

Wir untersuchen sehr genau, welche Mittel in welcher Konzentration in jedem Einzelfall wirksam und gleichzeitig sicher sind. Dabei verwenden wir möglichst verschiedene zugelassene Konservierungsmittel, die sich in ihrer Wirkung optimal ergänzen und somit in sehr geringen Konzentrationen ausreichen.

Immer unter der Prämisse: So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

 Sie können sicher sein, dass wir nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft die sichersten und wirkungsvollsten Kosmetika für Sie entwickeln!

Antje Schmidt & Prof. Dr. Michael Schmidt

Hotline 0171-1942923